Für die Mundhöhle ist noch kein Pflaster erfunden worden. Deshalb empfinden wir Aphthen, gereizte Druckstellen unter Prothesen und Zahnspangen oder Entzündungen der Mundschleimhaut, so lästig – besonders beim Essen und Trinken.
Sanfte Hilfe auf ganz einzigartige Weise schafft hier Protefix® Wund- und Schutzgel mit der patentierten Wirksubstanz TGO.
Diese wird in einem besonderem Verfahren aus speziellen Pflanzenölen gewonnen und besitzt folgendes Wirkprinzip:
Protefix® Wund- und Schutzgel enthält keinen Alkohol.
Protefix® Wund- und Schutzgel wirkt entzündungshemmend, fördert die Erneuerung angegriffenen Zellgewebes und verbessert den natürlichen Heilungsprozess.
Die Widerstandskraft der Mundschleimhaut wird unterstützt.
Glycerol-Oxytriester (TGO), Siliciumdioxid, Saccharin-Natrium, Aroma
Den Mund ausspülen, gegebenenfalls von Prothesen-Haftmittelresten reinigen.
Circa 3–4 x täglich eine erbsengroße Menge Protefix®Wund- und Schutzgel auf ein Wattestäbchen oder die saubere Fingerkuppe geben und auf die betroffenen Stellen auftragen, dabei leicht einmassieren.
Achten Sie bitte darauf, dass der entstehende Schutzfilm möglichst gleichmäßig verteilt wird und so nachhaltig wirken kann.
Warten Sie ca. 15 Minuten, bevor Sie Nahrung zu sich nehmen.
Den Mund unmittelbar nach der Anwendung nicht ausspülen.
Gegenanzeigen
Überempfindlichkeit gegenüber einem der Inhaltsstoffe.
Nebenwirkungen
Protefix® Wund- und Schutzgel soll für das angegebene Anwendungsgebiet verwendet werden, kann aber einen ärztlichen Rat nicht ersetzen.
Sollten die Symptome länger als fünf Tage anhalten oder Verschlimmerung eintreten (besonders bei Blutungen oder Infektionen), empfiehlt es sich, ärztlichen oder zahnärztlichen Rat einzuholen.
Bei Verdacht auf Vorliegen einer Überempfindlichkeitsreaktion sollte vorsichtshalber die Behandlung unterbrochen und ein Arzt aufgesucht werden.
Bei großflächiger Anwendung kann an den behandelten Stellen die Wirkung von Haftmitteln beeinflusst werden.
Alle im Zusammenhang mit dem Produkt auftretenden Nebenwirkungen sind dem Hersteller und der zuständigen nationalen Behörde zu melden.